Rechtsanwaltskanzlei Josef A. Mohr - Fachanwalt für Familienrecht |
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Grundlagen Scheidung
a) Getrenntleben
Die Ehegatten leben getrennt, wenn
Die berufliche Zusammenarbeit kann weitergeführt werden, auch von der Ehewohnung aus Versöhnungsversuche von drei Monaten und mehr setzen eine neue Trennungsfrist von 1 Jahr in Laut Während des Getrenntlebens sollte möglichst eine Getrenntlebens- und Scheidungsvereinbarung insbes. zu den nachstehenden Punkten getroffen werden, sofern kein entsprechender Ehevertrag vorliegt. Ggf. zu regeln: Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Elterliche Sorge, Umgangsrecht, Zugewinnausgleich (Vermögenssteigerung während der Ehezeit), sonstige Vermõgensregelungen wie Ubertragung eines Miteigentumsanteils an Eigentumswohnung oder Grundstück, Versorgungsausgleich (Rentenanwartschaften für Alter und Invalidität), Nutzung der Ehewohnung und Auszugserklärung, Hausrat.
Mit der Trennung entfällt die sog. Schlüsselgewalt, d.h. die Befugnis, Kleingeschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie zu Lasten des anderen Ehepartners zu tätigen.
b) Scheidungsvoraussetzungen
Eine Ehe wird grds. geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Das bedeutet:
Trennungsfristen:
Härtescheidung: Die Scheidung ist nur ausnahmsweise möglich. Der Scheidungsgrund muss in der Person des anderen Ehegatten liegen. Das Gericht muss das Scheitern konkret prüfen und feststellen.
a ) Einverständliche Scheidung: Die Ehe gilt als gescheitert und wird geschieden.
b) Streitige Scheidung: Das Gericht muss das Scheitern konkret prüfen und feststellen.
Der Scheidungsgrund kann in der Person des antragstellenden Ehegatten liegen Es ist ausreichend, wenn er mitteilt, dass er diese Ehe auf keinen Fall mehr fortsetzen will. Die Ehe gilt dann als gescheitert, und wird geschieden.
In seltenen Ausnahmesituationen kann sich der Scheidungsunwillige auf die (negative) Härteklausel berufen, um die Scheidung zu verhindern.
c) Vertretung durch einen Rechtsanwalt
Ein Rechtsanwalt kann im Scheidungsverfahren nicht beide Partner vertreten.
Eine streitige Scheidung muss mit zwei Anwälten durchgeführt werden. In diesem Fall ist neben der Scheidung als solcher auch der Versorgungsausgleich mitzuregeln.
Die anderen Scheidungsfolgen werden sowohl bei der einvernehmlichen als auch bei der streitigen Scheidung nur geregelt, wenn wenigstens ein Ehegatte einen entsprechenden Antrag stellt.
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