Rechtsanwaltskanzlei Josef A. Mohr - Fachanwalt für Familienrecht |
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ERBEN UND VERERBEN
Vieles können Sie selbst bestimmen
Gesetzliches
Erbrecht, Testament, Vermächtnis, Schenkung, Erbvertrag,
Ausschlagung der Erbschaft,
Themen der Veranstaltungen
ERBEN UND VERERBEN
Was geschieht, wenn Sie Ihre Vermögensnachfolge nicht geregelt haben? Haben Sie die Voraussetzungen für ein wirksames Testament oder einen Erbvertrag beachtet? Sie wollen nicht mit Ihrem eigenen Vermögen für die Schulden des Erblassers haften. Kennen Sie die Frist für eine Erbausschlagung und die Möglichkeiten zur haftungsmäßigen Trennung von Erbschaft und Ihrem sonstigen Vermögen? Sie wollen wissen, was die Voraussetzungen für das Erbrecht des Ehe-gatten sind oder brauchen In-formation, ob ein gemeinsames Ehegattentestament ein seitig abgeändert werden kann. Sie möchten auch den Unterschied zwischen einem Erbe und einem Vermächtnis kennen lernen. Wissen Sie, wer pflichtteilsberechtigt ist? Sie fragen sich, ob es günstiger ist, Bargeld oder Immobilien zu vererben. Wie wird die Erbschaftssteuer berechnet? Wozu dient ein Erbschein?
Der Vortrag „ERBEN UND VERERBEN” führt in die Grundlagen des Erbrechts ein und zeigt verschiedene Entscheidungsmöglichkeiten auf. Er soll Ihnen Anregungen für Ihre eigenen Entscheidungen mitgeben und Sie in die Gestaltungsmöglichkeiten einführen, die das Erb-recht uns eröffnet.
Gleichzeitig erfahren Sie, wie Sie sich als Erbe verhalten können, wenn Sie die Erbschaft annehmen wollen oder wenn Ihnen die Annahme der Erbschaft eher gefährlich erscheint.
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