Rechtsanwaltskanzlei Josef A. Mohr - Fachanwalt für Familienrecht |
||||||||
  | ||||||||
Currently: 4 users online. |
Parental Alienation (PA)
Die Elternentfremdung Was ist PA? Elternentfremdung (PA) tritt vor allem im Zusammenhang mit Sorge- und Umgangsrechtsstreitigkeiten auf. Das bewusst oder unbewusst beeinflusste Kind lehnt einen Elternteil ab, obwohl es keine Rechtfertigung dafür gibt. Zwei Faktoren wirken also zusammen:
Kein Fall von Elternentfremdung liegt vor, wenn das Kind den Elternteil aufgrund tatsächlichen Missbrauchs oder tatsächlicher Vernachlässigung etc. ablehnt. Dann handelt es sich nicht um Elternentfremdung, also um keine ungerechtfertigte, auf Programmierung beruhende Entfremdung, sondern um eine auf anderen, u.U. sehr berechtigten Gründen basierende Ablehnung. Die PA-Diagnose trifft in derartigen Fällen nicht zu.
Die Diagnose von PA setzt die eindeutige Identifizierung eines störenden, programmierenden Elternteils oder ggf. eines sonstigen Störers voraus, der auf das Kind Einfluss hat. Diagnosen, die die Existenz des Störers unter den Teppich kehren, schaden dem Kind sehr, da sie eine angemessene Behandlung verhindern, den Störer zu eskalierendem Verhalten ermutigen und so die Entfremdung verfestigen.
PA wird nach den drei Schweregraden leicht, mittel, schwer, unterschiedlich behandelt (s. Tabelle „Differentielle Behandlung“).
Die Diagnose über den Schweregrad von PA erfolgt anhand des kindlichen Verhaltens. Bei der Bestimmung des Schweregrads spielt das Verhalten des programmierenden Elternteils also keine Rolle.
Die Therapie ist dagegen sowohl auf das Verhalten des programmierenden Elternteils als auch auf das Verhalten des Kindes abzustellen.
Es gibt 8 Hauptsymptome von PA:
Leichte Fälle weisen häufig nicht alle 8 Symptome zusammen auf. Ab den mittelschweren Fällen liegen verstärkt alle Hauptsymptome gemeinsam vor.
Bei der richterlichen Anhörung berichten Kinder häufig ohne Zögern und sehr plastisch, dass sie den anderen Elternteil ablehnen. Sie weisen ausdrücklich darauf hin, dass dies ihr „eigener Wille“ und ihre „eigene Meinung“ sei. Häufig stellen Richter dann fälschlich auf den geäußerten „Willen“ des Kindes ab. Wegen mangelnder Problemkenntnis und mangelnder Erfahrung in einschlägiger Fragetechnik gelingt es ihnen nicht, herauszufinden, ob eine Programmierung vorliegt oder tatsächliche eigene Erfahrungen des Kindes hinter seinen Aussagen stehen.
Richter haben unabhängig von den verbalen Äußerungen des Kindes das wirkliche Kindeswohl zu ermitteln, das auf einer objektiven Ebene hinter den kindlichen Äußerungen liegt. Bei der Problematik eines Schulschwänzers würde auch kein vernünftiger Richter seine Entscheidung nach dem „geäußerten Willlen“ des Kindes richten, keine Schule mehr besuchen zu wollen.
Verfälschend wirkt sich die gleichzeitige Anhörung aller Geschwister durch den Richter aus. In diesen Fällen prägt der meinungsführende Geschwisterteil die Aussagen der anderen. Verfälschend wirkt ebenso die Anwesenheit des programmierenden Elternteils in der Nähe des Anhörungsraumes bzw. seine Anwesenheit bis unmittelbar vor der Anhörung.
Eine erfolgreiche Behandlung setzt Kenntnisse der PA-Forschung voraus. Sie hat Erfahrungen aus der Suchttherapie und aus der Behandlung von Sektenopfern übernommen. Die Therapeuten müssen mit konfrontativen Ansätzen vertraut sein, um PA abzubauen. Wichtig ist dabei, dass schnell gehandelt wird, dass Sanktionen gegen den Störer angekündigt und konsequent verhängt werden.
In leichten PA-Fällen und solchen, die im unteren Mittelfeld der Symptomatik angesiedelt sind, ist das Kind grds. beim entfremdenden Elternteil zu belassen, wenn es bisher schon bei ihm gewohnt hat.
In Fällen des oberen Mittelfeldes und in schweren PA-Fällen kann dem Kind nur durch eine Sorgerechtsänderung geholfen werden. Dann ist es zunächst in eine Übergangseinrichtung zu bringen, in der es Abstand vom Entfremder gewinnt und erfahren kann, dass sein Bild vom entfremdeten Elternteil nicht der Realität entspricht. Anschließend erfolgt der Aufenthaltswechsel zum entfremdeten Elternteil.
Während der Therapie und Übergangszeit darf kein Kontakt des Kindes zum Entfremder bestehen. Sonst ist die Therapie ebenso erfolglos wie bei einem Alkoholiker, der in der Kneipe gelassen wird. Langfristig kann in den meisten Fällen nach erfolgter Deprogrammierung wieder Kontakt zum ursprünglichen Entfremder aufgebaut werden.
Die Folgen starker Entfremdung sind traumatisierend und prägen das ganze Leben des Opfers: Die Entwicklung einer eigenen Identität des Kindes, eines gesunden Selbstwertgefühls und Selbstvertrauens sowie einer eigenen Wertskala wird eingeschränkt, ebenso seine Bindungs- und Beziehungsfähigkeit sowie seine Leistungsfähigkeit. Kontaktschwierigkeiten zu Gleichaltrigen häufen sich. Das Kind wird verstärkt gewalttätig entweder gegen sich selbst bis hin zum Suizid oder gegen andere. Es kommt zu Ablösungsproblemen aus dem Elternhaus in Form von gewaltsamen Ablöseerscheinungen oder durch Unfähigkeit, überhaupt eine Ablösung herbeizuführen. Es treten vermehrt Depressionen, Schizophrenie, Sektenmitgliedschaft, Alkohol- und Drogenprobleme auf. Diese verheerenden Folgen sind gute Gründe, sich für die Kinder und gegen die Entfremder einzusetzen, statt es beim herkömmlichen Nichtstun zu belassen.
|
| ||||||
|
|
|||||||
Copyright RA Josef A. Mohr |