Rechtsanwaltskanzlei Josef A. Mohr - Fachanwalt für Familienrecht

 

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Parental Alienation Syndrome (PAS)

 

Syndrom der Elternentfremdung

Was ist PAS?

Das Syndrom der Elternentfremdung (PAS) tritt vor allem im Zusammenhang mit Sorge- und Um­gangsrechtsstreitigkeiten auf. Das bewusst oder unbewusst beeinflusste Kind lehnt einen Elternteil ab, obwohl es keine Rechtfertigung dafür gibt. Zwei Faktoren wirken also zusammen:  
  • die Programmierung (Indoktrinierung, Gehirnwäsche) in der Regel durch einen Elternteil. Meist ist der Störer der Elternteil, bei dem das Kind lebt.
     
  • die Annahme dieser Programmierung durch das Kind, das die Ablehnung des anderen Elternteils zu seiner eigenen Sache macht und so seinen eigenen Beitrag zur Herabsetzung des anderen Elternteils leistet.
Kein Fall des Elternentfremdungssyndroms liegt vor, wenn das Kind den Elternteil aufgrund tat­sächlichen Missbrauchs oder tatsächlicher Vernachlässigung etc. ablehnt. Dann handelt es sich nicht um das „Syndrom“ der Elternentfremdung, also um keine ungerechtfertigte, auf Programmie­rung beruhende Entfremdung, sondern um eine auf anderen, u.U. sehr berechtigten Gründen basie­rende Ablehnung. Die PAS-Diagnose trifft in derartigen Fällen nicht zu.
 
 
Die Diagnose von PAS setzt die eindeutige Identifizierung eines störenden, pro­grammierenden Elternteils oder ggf. eines sonstigen Störers voraus, der auf das Kind Einfluss hat. Diagnosen, die die Existenz des Störers unter den Teppich kehren, schaden dem Kind sehr, da sie eine angemessene Behandlung verhindern, den Störer zu eskalierendem Verhalten ermuti­gen und so die Entfremdung verfestigen.
PAS wird nach den drei Schweregraden leicht, mittel, schwer, unterschiedlich behandelt (s. Tabel­le „Differentielle Behandlung“).
 
 
Die Diagnose über den Schweregrad von PAS erfolgt anhand des kindlichen Verhaltens. Bei der Bestimmung des Schweregrads spielt das Verhalten des programmierenden Elternteils also keine Rolle.
 
 
Die Therapie ist dagegen sowohl auf das Verhalten des programmierenden Elternteils als auch auf das Verhalten des Kindes abzustellen.
 
 
Es gibt 8 Hauptsymptome von PAS:
 
  • Zurückweisungs- und Verunglimpfungskampagne
  • Absurde Rationalisierungen
  • Fehlen von normaler Ambivalenz
  • Reflexartige Parteinahme für den programmierenden Elternteil
  • Ausweitung der Feindseligkeit auf die gesamte Familie und das Umfeld des zurückgewiesenen Elternteils
  • Das Phänomen der „eigenen Meinung“, des „eigenen Willens“
  • Abwesenheit von Schuldgefühlen über die Grausamkeit gegenüber dem zurückgewiesenen Elternteil
  • Übernahme „geborgter Szenarien“
 
Leichte Fälle weisen häufig nicht alle 8 Symptome zusammen auf. Ab den mittelschweren Fällen liegen verstärkt alle Hauptsymptome gemeinsam vor.
 
Bei der richterlichen Anhörung berichten Kinder häufig ohne Zögern und sehr plastisch, dass sie den anderen Elternteil ablehnen. Sie weisen ausdrücklich darauf hin, dass dies ihr „eigener Wille“ und ihre „eigene Meinung“ sei. Häufig stellen Richter dann fälschlich auf den geäußerten „Willen“ des Kindes ab. Wegen mangelnder Problemkenntnis und mangelnder Erfahrung in einschlägiger Fragetech­nik gelingt es ihnen nicht, herauszufinden, ob eine Programmierung vorliegt oder tatsächliche eigene Erfahrungen des Kindes hinter seinen Aussagen stehen.
 
Richter haben unabhängig von den verbalen Äußerungen des Kindes das wirkliche Kindeswohl zu ermitteln, das auf einer objektiven Ebene hinter den kindlichen Äußerungen liegt. Bei der Problematik eines Schulschwänzers würde auch kein vernünftiger Richter seine Entscheidung nach dem „geäußerten Willlen“ des Kindes richten, keine Schule mehr besuchen zu wollen.
 
Verfälschend wirkt sich die gleichzeitige Anhörung aller Geschwister durch den Richter aus. In diesen Fällen prägt der meinungsführende Geschwisterteil die Aussagen der anderen. Verfälschend wirkt ebenso die Anwesenheit des programmierenden Elternteils in der Nähe des Anhörungsrau­mes bzw. seine Anwesenheit bis unmittelbar vor der Anhörung.
 
Eine erfolgreiche Behandlung setzt Kenntnisse der PAS-Forschung voraus. Sie hat Erfahrungen aus der Suchttherapie und aus der Behandlung von Sektenopfern übernommen. Die Therapeuten müssen mit konfrontativen Ansätzen vertraut sein, um PAS abzubauen. Wichtig ist dabei, dass schnell gehandelt wird, dass Sanktionen gegen den Störer angekündigt und konsequent verhängt werden.
 
In leichten PAS-Fällen und solchen, die im unteren Mittelfeld der Symptomatik angesiedelt sind, ist das Kind grds. beim entfremdenden Elternteil zu belassen, wenn es bisher schon bei ihm gewohnt hat.
 
In Fällen des oberen Mittelfeldes und in schweren PAS-Fällen kann dem Kind nur durch eine Sor­gerechtsänderung geholfen werden. Dann ist es zunächst in eine Übergangseinrichtung zu brin­gen, in der es Abstand vom Entfremder gewinnt und erfahren kann, dass sein Bild vom entfrem­deten Elternteil nicht der Realität entspricht. Anschließend erfolgt der Aufenthaltswechsel zum entfremdeten Elternteil.
 
Während der Therapie und Übergangszeit darf kein Kontakt des Kindes zum Entfremder beste­hen. Sonst ist die Therapie ebenso erfolglos wie bei einem Alkoholiker, der in der Kneipe gelassen wird. Langfristig kann in den meisten Fällen nach erfolgter Deprogrammierung wieder Kontakt zum ursprünglichen Entfremder aufgebaut werden.
 
Die Folgen starker Entfremdung sind traumatisierend und prägen das ganze Leben des Opfers: Die Entwicklung einer eigenen Identität des Kindes, eines gesunden Selbstwertgefühls und Selbst­vertrauens sowie einer eigenen Wertskala wird eingeschränkt, ebenso seine Bindungs- und Bezie­hungsfähigkeit sowie seine Leistungsfähigkeit. Kontaktschwierigkeiten zu Gleichaltrigen häufen sich. Das Kind wird verstärkt gewalttätig entweder gegen sich selbst bis hin zum Suizid oder gegen andere. Es kommt zu Ablösungsproblemen aus dem Elternhaus in Form von gewalt­samen Ablöseerscheinungen oder durch Unfähigkeit, überhaupt eine Ablösung herbeizuführen. Es tre­ten vermehrt Depressionen, Schizophrenie, Sektenmitgliedschaft, Alkohol- und Drogenproble­me auf. Diese verheerenden Folgen sind gute Gründe, sich für die Kinder und gegen die Entfremder einzusetzen, statt es beim herkömmlichen Nichtstun zu belassen.

 

Zu Rechtsinformationen zum Thema
PAS hier als PDF zum Download