Rechtsanwaltskanzlei Josef A. Mohr - Fachanwalt für Familienrecht

 

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Fernsehbeiträge 

24.07.2017

 

Verliebt, verheiratet, verklagt

Video verfügbar bis 22.07.2018, 16:30
Produktionsland und -jahr: Deutschland 2017

"Verliebt, verheiratet, verklagt"


Fast jede dritte Ehe wird in Deutschland geschieden. Oft genug folgt nach den gemeinsamen Ehejahren der Rosenkrieg. Gestritten wird um Haus, Kinder, den Unterhalt und Besuchszeiten. Was ist das Beste für das Kind?

Jedes Jahr erleben viele Kinder die Scheidung ihrer Eltern. 200 000 Kinder, bei denen sich die Frage stellt: Zu wem kommt denn das Kind nach der Trennung? Ein gordischer Knoten für viele Familien. Irgendwie muss es ja gelöst werden.

Residenzmodell oder Wechselmodell? Was ist besser? Kann es funktionieren, dass ein Kind glücklich aufwächst, obwohl es pendeln muss zwischen zwei Betten, sich abwechselnd auf zwei Erziehungsstile, zwei verschiedene Familien einstellen muss? Passt jedes Modell für jede Familie? Und wie wird alles organisiert?

"Kids on Tour" heißt etwa das Angebot von DB und Bahnhofsmission zur begleiteten Wochenendverschickung von Trennungskindern, deren Eltern in weit entfernten Städten wohnen. Von Hamburg nach Stuttgart, von München bis Berlin, ab Frankfurt/Main Richtung Leipzig: Auf insgesamt neun Strecken quer durch Deutschland begleiten Mitarbeiter der Bahnhofsmission alleinreisende Kinder zwischen sechs und 14 Jahren. Seit 2003 gibt es das Programm. Rund 200 Kinder fuhren im ersten Jahr mit. 2014 waren es schon fast 10 000.

In den meisten Fällen bleiben minderjährige Kinder bei der Mutter. Aber ist das für die Kinder immer der richtige Weg? Rund 1,5 Millionen Alleinerziehende leben in Deutschland. Fehlende Unterhaltszahlungen sind in Deutschland der Hauptgrund für Kinderarmut. Den gesetzlich festgeschriebenen Unterhalt bekommen nur 25 Prozent. Der Rest erhält von zahlungspflichtigen Elternteilen nichts oder nur unregelmäßige Zahlungen. In solchen Fällen schießt das Jugendamt bis zum zwölften Lebensjahr Unterhalt vor. Aber die Kommunen holen sich das Geld nur selten zurück. In Bremen beträgt diese Rückholquote gerade mal 11 Prozent. Wieso können sich in Deutschland so viele Unterhaltspflichtige vor der Verantwortung drücken? Warum dauern Gerichtsprozesse zum Unterhalt, in denen die Kinder ohne Geld bleiben, oft jahrelang?

Ein neues Gesetz soll den Unterhaltsvorschuss auf 18 Jahre verlängern. Aber ist das der richtige Ansatz? Die Mütter stehen oft am Rande des finanziellen Ruins, die Väter sehen nicht ein, nur zu bezahlen und die Kinder kaum zu sehen. Sorgerechtstreitigkeiten, Unterhaltsprozesse, Umgangsprozesse – immer mehr Entscheidungen fallen vor Gericht statt einvernehmlich zwischen den Eltern. Aber die Gerichte sind mit der Flut von Klagen und den komplizierten Fällen überfordert. Dann kommen Gutachten ins Spiel. Die werden offenbar immer wieder unter Missachtung fachlicher und wissenschaftlicher Standards erstellt. Alles zum Wohl der Kinder? Oder sind die Kinder dabei die eigentlichen Verlierer?

WISO-Moderator Marcus Niehaves ist in Deutschland unterwegs. Er trifft Väter, Mütter und ihre Kinder. Und er versucht, Antworten zu finden auf die Frage: Was ist das Beste für das Kind?


 

17.05.2014

 

Kinderbetreuung im Wechselmodell 

Kinderbetreuung im Wechselmodell


Interview mit Prof. Hildegund Sünderhauf


Immer mehr Väter möchten einen größeren Anteil am Leben ihrer Kinder nehmen, auch nach Trennung oder Scheidung, nicht nur zahlen, sondern auch Verantwortung für ihr Kind übernehmen. Das „Wechselmodell“, wenn ein Kind etwa eine Woche beim Vater und eine Woche bei der Mutter lebt, kann gut funktionieren, so die Familienrechtsexpertin Hildegund Sünderhauf. ML mona lisa hat mit ihr darüber gesprochen.


ZDF: Frau Prof. Sünderhauf, die Gesellschaft hat lange den modernen Mann und Vater gefordert, der sich engagiert. Haben wir den modernen Vater schon?

Prof. Hildegund Sünderhauf: Väter haben heute eine ganz andere Beziehung zu ihren Kindern. Sie stecken in ihrem Beruf zurück und kümmern sich um ihre Kinder viel intensiver, als das früher der Fall war Es gibt sehr viele Väter, die ganz engagiert für ihre Kinder da sind, die auch eine gleichberechtigte Partnerschaft wünschen und suchen und es gibt viele Familien, die so ihr Lebensmodell konzipiert haben. Denn Frauen müssen oder wollen auch zu ihrer eigenen Selbstverwirklichung arbeiten und es ist notwendig, dass Kinder beide Eltern auch in Alltagssituationen erleben.

ZDF: Wo ist das Kind nach Trennung oder Scheidung nun am besten aufgehoben?

Sünderhauf: Kinder, die mit beiden Eltern groß geworden sind, brauchen auch nach Trennung und Scheidung weiter einen engen Kontakt zu beiden Elternteilen. Kinder können eine Trennung und Scheidung der Eltern gut verkraften, wenn das keinen Beziehungsabbruch zu einem Elternteil bedeutet. Die logische Konsequenz aus einer partnerschaftlichen Elternschaft bedeutet, diese die auch nach der Trennung fortzusetzen, dass also das Kind bei beiden Eltern lebt, von beiden Eltern betreut und wird und eben zwei Zuhause hat. Im Ausland gibt es viele positive Beispiele, wo das ganz selbstverständlich gehandhabt wird, in Schweden beispielsweise wird mehr als die Hälfte der Kinder im Kindergarten- oder Grundschulalter im wöchentlichen Wechsel von Mutter und Vater betreut.

ZDF: Jetzt könnte man auch überspitzt sagen, das 14-tägige Besuchsrecht ist auch eine Form von Wechselmodell.

Sünderhauf: Ja, auch das 14-tägige Besuchsrecht ist ein Wechselmodell. Wenn die Kinder zwei Wochenenden beim Vater verbringen, sind das vier Wechsel im Monat. Wenn sie wöchentlich von Mutter zum Vater wechseln, haben sie auch vier Wechsel im Monat. Das ist also genau gleich häufig. Insofern ist die Anfrage an das Wechselmodell, ob das Hin und her wechseln nicht belastend wäre, gar nicht gerechtfertigt, denn sie wechseln nicht mehr. Dass das Leben mit getrennten Eltern schwieriger ist als mit einer glücklichen Familie, das steht außer Frage. Aber verallgemeinernd kann man sagen, je weniger Wechsel, desto besser und ein wöchentlicher Wechsel ist eine strukturierte, auch unserem Lebensrhythmus angepasste Lösung, die für alle ganz gut zu handhaben ist.

ZDF: Trotzdem kritisch gefragt, wieviel Wechsel tut einem Kind wirklich gut, fühlt sich das Kind nicht zerrissen, ist das nicht wahnsinnig anstrengend für das Kind?

Sünderhauf: Kinder haben den innigen Wunsch, Zeit mit beiden Elternteilen zu verbringen. Sie freuen sich in der Regel auf den Elternteil, der gerade nicht da und dieser Übergang ist für sie ja nicht in eine neue Umgebung zu kommen, sie sind ja nicht ständig woanders, sondern sie gehen nach Hause zu ihrer Mama oder nach Hause zu ihrem Papa. In Interviews haben Kinder, die im Wechselmodell leben, immer betont, dass das natürlich eine gewisse Mühsal ist, die sie aber gerne auf sich nehmen.

ZDF: Warum ist das Umgangsrecht zwischen Eltern, die sich getrennt haben oder geschieden haben, so ein kritischer Punkt?

Sünderhauf: Unter anderem sind es auch finanzielle Gründe, das Kind bei sich haben zu wollen, wenn man Kindesunterhalt, eventuell sogar Betreuungsunterhalt vom anderen Elternteil beziehen möchte. Dann ist derjenige, der im Residenzmodell das Kind bei sich hat, deutlich im Vorteil. Die Rechtsprechung ist da leider sehr unflexibel. Nur bei einer tatsächlich halbe-halbe-Zeitaufteilung hat das unterhaltsrechtliche Konsequenzen, Wenn ein Elternteil 45 Prozent das Kind betreut und der andere 55 Prozent, dann muss der weniger Betreuende dennoch den vollen Unterhalt bezahlen. Vor einem Monat hat der Bundesgerichtshof das erneut bestätigt, eine Rechtsprechung, die Eltern gegen das Wechselmodell einnimmt. Da ist einfach ein gesellschaftliches Dazulernen notwendig, wo auch wieder der Blick ins Ausland sehr hilfreich ist. In Belgien oder Australien etwa, wo sogar gesetzlich angeordnet ist, dass Kinder nach Möglichkeit im Wechselmodell betreut werden sollen und in den dortigen Ländern haben die Eltern damit sehr gute Erfahrungen und sie wissen, dass man sich gut darauf einlassen kann.

ZDF: Wie schätzen Sie die Entwicklung des Wechselmodells ein?

Sünderhauf: Das Wechselmodell boomt in Deutschland, die Nachfrage ist groß. Die Menschen interessiert das aus der eigenen Bedürfnislage heraus. Es gibt überhaupt keine Statistik in Deutschland darüber, wie Eltern, die getrennt leben, ihre Kinder betreuen. Nach Daten des Statistischen Bundesamtes ist die tatsächliche alleinige rechtliche Sorge nach Trennung und Scheidung die absolute Ausnahme, es sind verschwindend geringe drei Prozent. Die gemeinsame rechtliche elterliche Sorge hat sich in den letzten 20, 25 Jahren durchgesetzt, und ich bin mir sicher, in den nächsten 20 Jahren wird sich das Wechselmodell als das zu favorisierende Betreuungsmodell durchsetzen. In sehr vielen Fällen ist es bestimmt eine Lösung, die auch zu einer friedlicheren und kooperativen Kultur im Umgang mit Trennung und Scheidung führen wird, weil eben dieser Kampf ums Kind mit den Folgekämpfen wie Unterhaltsstreitigkeiten et cetera gar nicht mehr geführt werden muss.

ZDF: Was spricht für das Wechselmodell?

Sünderhauf: Das entscheidende Argument ist, dass die Kinder eine ebenso enge Bindung an beide Eltern haben oder entwickeln können, wie wenn sie mit Mutter und Vater zusammen leben und die sie sie für ihr Aufwachsen, für ihre Gesundheit, ihre Stabilität und psychisches Wohlbefinden gut brauchen können. Sie können an den Ressourcen beider Eltern teilhaben, an Zeit, Wissen, ökonomische Ressourcen, Verwandtschaft und Freundeskreis von zwei Eltern. Und es ist eine große Entlastung für Eltern sagen zu können, ich bin nur die Hälfte der Zeit verantwortlich für mein Kind, kann mich dann aber ganz konzentrieren. Und für den potenziellen Nicht-Residenz-Elternteil ist es natürlich ein großer Vorteil, mehr Zeit mit dem Kind zu haben, eine präsente Person im Leben des Kindes zu sein, mehr Einfluss zu haben, und es genießen zu können, Mutter oder Vater für ein heranwachsendes Kind zu sein, es dabei zu begleiten.

ZDF: Gibt es auch Nachteile?

Sünderhauf: Die Eltern sind lokal gebunden, sie müssen dort bleiben, wo ihr Kind lebt, sie können nicht einfach wegziehen. Das ist auch Grund, warum viele das ungemütlich finden. Allerdings muss man sich auch bewusst machen, es ist nicht für immer, es ist für eine absehbare Zeit von Jahren bis das Kind groß ist und auch sehr viele Eltern im Residenzmodell bleiben am Ort des Kindes, weil sie ihr Besuchsrecht dort wahrnehmen können und weil sie eben nicht wegziehen wollen und den Kontakt zum Kind aufs Spiel setzen.

ZDF: Vielen Dank für das Gespräch.


Zur Person

Prof. Dr. jur. Hildegund Sünderhauf arbeitete von 1997 bis 2000 als Anwältin für Familienrecht und ist seit 2000 Professorin an der Evangelischen Hochschule Nürnberg im Bereich Sozialwesen. Sie gilt als Expertin für das sogenannte Wechselmodell. Fragen zu rechtlichen Bedenken und der psychologischen Forschung und zur Praxis hat sie in ihrem Buch 2Wechselmodell: Psychologie – Recht – Praxis, erschienen bei Springer, 2013, fundiert beantwortet.

 

 

21.11.2013

 

Ein Scheidungspaar lebt das Nestmodell
Kinder bleiben, Eltern wechseln

Ein Scheidungspaar lebt das Nestmodell


Kinder bleiben, Eltern wechseln



Kinder leiden am meisten unter einer Scheidung. Das Nestmodell kann das verhindern. Die Kinder wohnen nach wie vor in der gleichen Wohnung, die Eltern wechseln sich ab. Schöne Theorie? Bei Familie Ritter-Miralles funktioniert es.

Über der Wohnzimmer Couch der Familie Ritter-Miralles in München hängen mehrere Fotos. Sie zeigen die Kinder Carla, Pablo und Oscar. Auf den Bildern daneben strahlen ihre Eltern ausgelassen in die Kamera. Wo solche Fotos im Wohnzimmer hängen, deutet erst einmal alles darauf hin, dass diese Familie ganz klassisch und zufrieden zusammenlebt. Zufrieden ja, klassisch: nein.

Nestmodell statt Trennungsschmerz

Vertraute Umgebung: Carla, Pablo und Oscar beim Spielen Valeria Miralles und Paul Ritter haben sich vor einem Jahr scheiden lassen. Ihre Kinder Carla, Pablo und Oscar sind in der Wohnung geblieben und haben all ihre Sachen behalten: ihre Fotos, ihre Spielsachen, ihre Möbel. Nicht sie pendeln zwischen ihren getrennt lebenden Eltern, sondern die Eltern pendeln. Im sogenannten Nestmodell flattern die Eltern zweimal die Woche zwischen jeweils einem neuen kleinen Appartement und ihr alten Wohnung hin und her. Dort haben sie noch immer einen Großteil ihrer Kleidung, ihrer Bücher, der persönlichen Unterlagen. Die Übergaben organisieren sie so, dass die Kinder sie kaum mitbekommen. Entweder abends, nachdem die Kinder im Bett sind oder tagsüber. Dann bringt sie ein Elternteil morgens in den Kindergarten bzw. die Schule, der andere holt sich nachmittags von dort ab.

Bei Scheidung:Die Wahl des Betreuungsmodells

Es gibt mehrere Arten der Familienorganisation nach einer Trennung und Scheidung. Das Nestmodell ist noch sehr wenig verbreitet.

Klassische Variante: Das Residenzmodell

Das Residenzmodell gilt als das klassische Betreuungsmodell: In ihm wohnt das Kind überwiegend bei einem Elternteil, meist ist das die Mutter. Den anderen Elternteil sieht es dann nur an den Wochenenden. Entwicklungspsychologen halten dieses Modell für nicht ideal, wenn es um das Wohl des Kindes geht:

"Der Hauptproblempunkt ist: Häufig reißt der Kontakt dann mit der Zeit ganz ab, das ist für Kinder das am meisten Belastende, was Trennung und Scheidung für Kinder überhaupt mit sich bringen können. Als Zweites, dass der Residenzelternteil dann doch auch meistens überlastet ist, und das hat zur Folge, dass die Kinder dann auch diesen Elternteil, bei dem sie leben, nicht immer in der Art und Weise zur Verfügung haben, wie das vielleicht für ihre Entwicklung gut wäre." Prof. Hildegund Sünderhauf-Kravets, Psychologin

Moderne Rollenverteilung: Das Wechselmodell

Das Wechselmodell boomt derzeit in Deutschland. Hier teilen sich die Eltern die Kinderbetreuung zu gleichen Teilen auf. Die Kinder pendeln entweder wöchentlich oder alle drei Tage zwischen Mutter und Vater. Für die Kinder hat das Wechselmodell den Vorteil, dass sie die emotionale Bindung zu beiden Elternteilen fortsetzen können. Eine enge Bindung gilt als die Grundlage dafür, dass sich Kinder glücklich und gesund entwickeln. Aber auch für Mütter und Väter ist das Modell attraktiv.

Familie auch nach der Trennung: Das Nestmodell

Das Nestmodell unterscheidet sich vom Wechselmodells nur in einer Frage: in der des Wohnorts. Das Pendeln wollen Eltern im Nestmodell ihren Kindern ersparen.

"Das, was wir uns vorgenommen haben, hat nicht geklappt und trotzdem wollen wir gerne, dass die Kinder nicht zu leiden haben. Einen Rückzugsort zu haben, wo man sagt, da bin ich. Genau das, was ich verloren habe, das wollte ich meinen Kindern nicht wegnehmen." Valeria Miralles, Mutter

Der große Vorteil im Nestmodell:

Die Kinder werden nicht aus ihrer gewohnten Umgebung gerissen. Außerdem können beide Elternteile arbeiten, beide leisten einen gleich großen Teil der Erziehungsarbeit, beide behalten eine enge Bindung zu ihren Kindern.

Die Nachteile des Nestmodells

Gerade in teuren Ballungsgebieten muss man es sich erst einmal leisten können, denn schließlich erfordert es drei Wohnungen: die gemeinsame plus jeweils eine eigene für jedes Elternteil. Nestmodell-Vater Paul Ritter allerdings sagt:

"Ich würde sagen, man muss sich Scheidung leisten können. Daran scheitert es oft, denn man braucht entweder für das andere Modell zwei große Wohnungen, wenn man drei Kinder hat - man kann die drei Kinder nicht auf 40m² unterbringen - oder was wir jetzt haben, ist einfach eine große Wohnung und zwei kleine Wohnungen. Das geht dann auch, das ist vom Preis her eigentlich nicht sehr unterschiedlich." Paul Ritter, Vater

Psychologen halten das Nestmodell nur bei emotional kontrollierte Eltern für möglich. Man muss die Nähe zur alten Wohnung und die Spuren des Expartners ertragen können. Bei Paul Ritter und Valeria Miralles war das kein Problem. Neue Partner dürfen in die Wohnung, nur nicht ins alte Ehebett. Familie Ritter-Miralles hat mit dem Nestmodell ein ideales Betreuungsmodell gefunden. Und auch die Kinder haben sich an die neue Situation gewöhnt.

"Ich bin eigentlich überhaupt nicht so traurig. Wenn meine Mutter geht, bin ich auch nicht traurig, weil die kommen ja fast die ganze Zeit wieder."
 

Carla, sieben Jahre alt 

 

15.10.2012

 

um 23:40 Uhr, ARD

"Das Kind kriegst du nicht!"
Eltern im Scheidungskampf

"Das Kind kriegst du nicht!"


Eltern im Scheidungskampf



Etwa eine Million Kinder in Deutschland haben keinen Umgang mit ihren Vätern oder Müttern, weil der andere Elternteil dies nicht zulässt. Der Film erzählt vom Schicksal der Eltern, die nach der Trennung vom Partner die gemeinsamen Kinder gar nicht oder nur sehr selten sehen dürfen. Es sind Väter und Mütter, die sich zuvor auch im Alltag intensiv um ihre Kinder gekümmert hatten und eine liebevolle Beziehung zu ihnen pflegten. Nun wurden sie von einem Tag auf den anderen aus dem Leben ihrer Kinder gestoßen – trotz eines gemeinsamen Sorgerechts. Eine existenzielle Lebenskrise, vor der die Betroffenen fassungslos und ohnmächtig stehen.

In neun von zehn Fällen sind es die Mütter, die von den Gerichten – gemäß alter Rollenklischees – das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen bekommen, und damit die Macht haben zu entscheiden. Oft sind es gekränkte Gefühle und Rachegelüste, die - bewusst oder unbewusst – auf dem Rücken der gemeinsamen Kinder ausgetragen werden. Mit oft tragischen Folgen. Wissenschaftliche Studien zeigen: Kinder, die im Machtkampf der Eltern instrumentalisiert werden, erleiden schwere seelische Schäden, die sie häufig bis ins Erwachsenenalter verfolgen.

Einfühlsam erzählen Grimme-Preisträgerin Uta König und Gesa Berg die dramatischen und bewegenden Geschichten mehrerer Väter und einer Mutter, die nach Trennung und Scheidung von ihren Kindern ferngehalten werden. Im Film wird deutlich, wie groß die Angst der Betroffenen ist, die geliebten Kinder ganz zu verlieren und wie verzweifelt ihre Bemühungen sind, ihnen auch nach der Scheidung Vater oder Mutter sein zu dürfen. Anhand der persönlichen Schicksale zeigt sich auch, welche psychologischen Mechanismen im Machtkampf der Eltern wirken und warum viele Richter vor der zerstörerischen Kraft des "mächtigeren" Elternteils kapitulieren. Damit sich Eltern bei der Trennung nicht im eigenen Gefühlschaos verlieren und das Wohl ihrer Kinder im Auge behalten, plädieren Experten dafür, den Scheidungspaaren professionelle Hilfe anzubieten. Anstatt juristischer Beschlüsse setzen mittlerweile viele Familiengerichte auf Mediation – mit gutem Erfolg, wie der Film zeigt.

Film von Gesa Berg und Uta König 

 

26.10.2011
 

um 22.45 Uhr im ZDF

ZDFzoom
Kampf ums Kind
Wenn Gutachten Familien zerstören

Wenn Gutachten Familien zerstören

Schon kurz nach der Geburt ist Daniel G. allein für sein neugeborenes Kind verantwortlich. Die Kindsmutter leidet an Depressionen, muss psychologisch intensiv behandelt werden. Die Familie bricht auseinander, Daniel G. steht als alleinerziehender Vater da. Die ersten 15 Monate verbringt seine Tochter bei ihm. Doch als sich die Mutter als gesund zurückmeldet, beginnt ein erbitterter Streit ums Kind.


Im Auftrag des Gerichts befindet eine Gutachterin, dass die Tochter bei der Mutter besser aufgehoben sei, sie bescheinigt Daniel G. schwere charakterliche Defizite. Drei Gegengutachten lässt Daniel G. erstellen.
Alle drei werfen der Gutachterin des Gerichts vor, unfair beurteilt und wissenschaftliche Standards nicht eingehalten zu haben.

 

Problem: schlechte Gutachten



"Schlechte Familienrechtsgutachten sind ein Problem", erklärt Christoph Berndt von der Rechtsanwaltskammer und beklagt, dass Richter auf dieser Basis dann unrichtige Urteile fällen und der Konflikt durch einen jahrelangen Rechtsstreit nur noch weiter eskaliert. Auch im Fall Daniel G.
beginnt eine juristische Schlammschlacht, in der das Kind traumatisiert, die Eltern psychisch aufgerieben werden.


Wenn Eltern unverheiratet waren oder sich nicht einigen können, haben beim Streit ums Kind meist Familienrichter und von ihnen beauftragte Gutachter das letzte Wort. Sie entscheiden, welches Elternteil für das Kind besser geeignet sein soll.

Gewinner und Verlierer



Psychologen kritisieren, dass Familienrichter Eltern dabei häufig in Gewinner und Verlierer unterteilen und das Kind nur einem Elternteil zusprechen, weil sie das für eine eindeutige und dauerhafte Lösung halten.
"Doch ein Urteil, das für Kinder den Verlust eines Elternteils bedeutet, ist kein Schlussstrich, wie heute immer noch etliche Richter wie auch Gutachter glauben", beklagt der Psychologie-Professor und Familienrechtsgutachter Uwe Jopt aus Lemgo. Dann ginge der Streit meist erst richtig los und würde die kindliche Psyche noch mehr verletzen, mit fatalen Auswirkungen, so der Psychologe.

Etwa 150 000 minderjährige Kinder erleben jedes Jahr, dass sich ihre Eltern scheiden lassen: Ein emotionaler Super-GAU, der - da sind sich Psychologen einig - besser abgemildert wird, wenn das geschiedene Paar sich weiter die elterliche Sorge teilt, das Kind also weiterhin Kontakt zu beiden Elternteilen hat.

Keinen Kontakt zum Kind



Dennoch haben - so schätzten Experten - rund eine Million Kinder in Deutschland mit einem Elternteil keinen Umgang. Die Gründe dafür sind vielfältig. Nicht wenige Mütter oder Väter haben den Kontakt auf eigenen Wunsch abgebrochen, sich oft auch unverantwortlich verhalten. Doch für die Psychologin Julia Zütphen, die die Folgen von familienrechtlicher Begutachtung auf Kinder und Eltern wissenschaftlich untersucht hat, steht
fest: "Es gibt auch tausende Mütter und Väter, die bis zur Trennung eine liebevolle Kind-Eltern-Beziehung pflegten, keinerlei kindeswohlgefährdende Verhaltensweisen an den Tag legten und trotzdem keine Beziehung zu ihrem Kind mehr haben, obwohl der Umgang mit beiden Eltern als prinzipielles Recht des Kindes im Gesetz verankert ist."


ZDFzoom geht der Frage nach, warum deutsche Familiengerichte das eigentliche Ziel - das Wohl des Kindes - so häufig aus den Augen verlieren. Warum gießen Gutachter im Sorgerechtsstreit Öl ins Feuer statt eine einvernehmliche Lösung im Sinne des Kindes zu finden?

Mit Material von ZDF


Zitat
„Es gibt auch tausende Mütter und Väter, die bis zur Trennung eine liebevolle Kind-Eltern-Beziehung pflegten, keinerlei kindeswohlgefährdende Verhaltensweisen an den Tag legten und trotzdem keine Beziehung zu ihrem Kind mehr haben, obwohl der Umgang mit beiden Eltern als prinzipielles Recht des Kindes im Gesetz verankert ist.“ Psychologin Julia Zütphen